Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist die EU-Gebäuderichtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die überarbeitete Richtlinie (EU) 2024/1275 gibt einen gemeinsamen Rahmen vor, um den Energieverbrauch und die Emissionen des Gebäudebestands schrittweise zu senken. Auch die in Gebäuden fest installierte Beleuchtung wird bei der energetischen Betrachtung berücksichtigt.
Artikel 13 der Richtlinie sieht vor, dass Nichtwohngebäude – sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist – mit automatischen Beleuchtungssteuerungen ausgestattet werden. Für Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierten Heizungs-/Lüftungssystemen von mehr als 290 kW nennt die Richtlinie den 31. Dezember 2027; für Systeme von mehr als 70 kW den 31. Dezember 2029. Die automatische Steuerung soll angemessen zoniert sein und eine Belegungserkennung umfassen.
Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ob und welche Anforderungen für ein konkretes Gebäude gelten, hängt deshalb unter anderem von der nationalen Umsetzung, der technischen Gebäudeausrüstung und der Machbarkeit ab. Daraus folgt keine pauschale Pflicht, in jedem Betrieb sämtliche Leuchten auszutauschen.
Eine Bestandsaufnahme schafft die Grundlage: Welche Bereiche werden wie genutzt? Welche Beleuchtung und Steuerung ist vorhanden? Wo lassen sich Zonen, Belegungserkennung und energieeffiziente LED-Beleuchtung sinnvoll verbinden? brainLUX vergleicht herstellerneutral passende Produkte und unterstützt auf Wunsch bei Planung und Umsetzung.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Anforderungen für Ihr Gebäude anhand der geltenden nationalen Vorschriften und mit qualifizierten Fachleuten.
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