Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma brainLUX Beleuchtungsoptimierung GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 3, 53773 Hennef (im Folgenden brainLUX genannt).

(2) Angebote der brainLUX richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. brainLUX behält sich vor, bei Bestellungen eines Neukunden anhand von Registereinträgen oder Gewerbeanmeldungen zu überprüfen, ob die Bestellung von einem gewerblichen Abnehmer aufgegeben wurde. Mit Bestellung oder Auftragserteilung an brainLUX erklärt der Kunde, Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen zu sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden von brainLUX werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von brainLUX ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Angebot, Vertragsschluss und Widerrufrecht

(1) Bestellungen und Aufträge seitens des Kunden stellen verbindliche Angebote an brainLUX dar. Ein für brainLUX verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch brainLUX sowie mit Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. Sofern brainLUX dem Kunden ein Angebot zur Lieferung oder Ausführung von Leistungen unterbreitet hat, kommt der Vertrag über diese Lieferung oder Leistung mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

(2) Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Gleiches gilt für sämtliche Konstruktionsangaben und Vorschläge. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(3) Alle Rechte (z.B. auf Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung) an Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen), die dem Kunden überlassen werden, stehen ausschließlich brainLUX zu.

3 Preise

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der vereinbarte Preis für die Erstellung eines Angebots wird dem Kunden nur in Rechnung gestellt, wenn dieser das Angebot nicht annimmt.

(2) Die vertraglich vereinbarten Preise schließen den Versand / Transport von Produkten sowie Montagleistungen, soweit diese im Auftrag von brainLUX erbracht werden (vgl. § 6), ein.

(3) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Leistungs- / Liefertermin mehr als vier Monate, ist brainLUX berechtigt, bei einer Preissteigerung die am Tage der Leistung / Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

4 Lieferung und Leistung

(1) Von brainLUX genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung durch brainLUX.

(2) Liefertermine und Lieferfristen gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft zum Termin oder zur Frist als eingehalten. Liefertermine mit Tagesdatum geben den Tag der Versandbereitschaft an. Bei Lieferterminen mit Angabe der Kalenderwoche (KW) gilt der letzte Arbeitstag der KW als Versandtag. Bei Lieferfristen in Arbeitstagen gilt der letzte Arbeitstag als Versandtag. Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag.

(3) Sind Liefer- oder Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder anderer Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von brainLUX verursacht, so hat brainLUX die Verzögerung nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen und Lieferfristen und auch dann, wenn die Ursache für die Verzögerungen bei Lieferanten oder Unterlieferanten von brainLUX liegt, sofern brainLUX kein Verschulden an der Verzögerung trifft. Die Liefertermine und Lieferfristen gelten um die Zeitdauer der Verzögerungen verlängert; hinzu kommt eine angemessene Anlaufzeit ab Beendigung der Ursache für die Verzögerungen. brainLUX unterrichtet den Kunden im Falle erkennbarer Liefer- oder Leistungsverzögerungen umgehend über Art und Umfang, verbunden mit einem Lösungsvorschlag.

(4) Sollten die Verzögerungen länger als drei Monate andauern, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzforderungen des Kunden gegen brainLUX aufgrund Lieferverzögerungen wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, sofern brainLUX den Kunden im Falle des Eintritts höherer Gewalt unverzüglich auf die Lieferschwierigkeiten und deren Ursachen sowie die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung hingewiesen hat, kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der brainLUX oder deren Erfüllungsgehilfen zu der Verzögerung geführt hat und bereits erbrachte (Teil-)Leistungen des Kunden unverzüglich nach dessen Rücktritt an den Kunden erstattet worden sind.

(5) brainLUX ist zu Teillieferung oder Teilleistung jederzeit berechtigt. Lieferungen vor dem Liefertermin oder der Lieferfrist sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Produkte werden in den im jeweils aktuellen Prospekt angegebenen Ausführungen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Auch können Änderungen in Form, Farbe und Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorgenommen werden. Im Falle von Änderungen wird brainLUX den Kunden über Art und Umfang sowie praktische Auswirkungen unterrichten.

5 Transportrisiko

(1) Sobald eine Sendung durch oder im Auftrag von brainLUX durch einen Unterauftragnehmer innerhalb von Europa an ein Transportunternehmen übergeben wurde, geht das Transportrisiko auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von brainLUX erfolgt. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von brainLUX, so muss sie nicht dafür einstehen.

(2) brainLUX bestimmt die Art der Versendung (z.B. Transportunternehmen und Versandform), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden versichert brainLUX die Sendung (z.B. gegen Diebstahl und Transportschäden) auf dessen Kosten.

(3) Bei Ermittlung der Mengen versandter Produkte sind die an den Versandstellen festgestellten Mengen maßgebend. Die Übernahme einer Umschließung durch das Transportunternehmen gilt als Nachweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umschließung.

6 Montageleistungen

(1) Montageleistungen sind von fachkundigen Installateuren des Kunden oder einem vom Kunden beauftragten fachkundigen externen Installationsbetrieb durchzuführen. Auf Wunsch des Kunden benennt brainLUX diesem einen geeigneten Installationsbetrieb oder beauftragt auch selbst einen Installationsbetrieb mit der Montage.

(2) brainLUX weist ausdrücklich auf die notwendige Einhaltung der für die Montage und Installation maßgeblichen Sicherheitsrichtlinien und VDE-Vorschriften hin. Die Richtlinien / Vorschriften sind vom Kunden und externen Installationsbetrieb selbst zu beachten und einzuhalten. Der Kunde und externe Installationsbetrieb sind verpflichtet, sich über die Richtlinien / Vorschriften selbst zu informieren sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen vorzunehmen.

7 Zahlungen, Abtretungen

(1) Rechnungen sind mit Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen netto zu bezahlen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zahlungen sind ausschließlich über von brainLUX benannte Bankverbindungen vorzunehmen. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn brainLUX über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist brainLUX berechtigt, den geschuldeten Betrag in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(2) Bei größeren Aufträgen kann brainLUX eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, deren Höhe im Einzelfall vereinbart wird. brainLUX kann eine Abschlagszahlung darüber hinaus verlangen, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsbeziehung besteht, die Lieferung ins Ausland erfolgt oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass eine pünktliche Zahlung nicht hinreichend sichergestellt ist. brainLUX bietet dem Kunden bei Abschlagszahlungen eine Bankbürgschaft in Höhe der Zahlung (Aval- Kredit).

(3) Abschlagszahlungen werden nach § 366 Abs. 2 und § 367 BGB verrechnet. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegen brainLUX gerichtete Ansprüche dürfen ohne ihre Zustimmung nicht abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

8 Eigentumsvorbehalt

(1) brainLUX behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

(2) Für den Fall, dass das Eigentum von brainLUX an der Vorbehaltsware durch Verbindung (z. B. Einbau) erlischt, wird hiermit vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf brainLUX übergeht und vom Kunden unentgeltlich verwahrt wird.

(3) Der Kunde wird Vorbehaltsware auf seine Kosten zu Gunsten von brainLUX ausreichend gegen allgemeine Schadensrisiken und Diebstahl versichern.

(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und verkaufen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Bei Weiterverkauf hat er sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit in vollem Umfang an brainLUX ab, die diese Abtretung annimmt. brainLUX ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von brainLUX wird der Kunde die Abtretung offenlegen und ihr die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf die Eigentumsrechte von brainLUX hinweisen und den Zugriff nach Möglichkeit unterbinden sowie brainLUX unverzüglich benachrichtigen.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist brainLUX berechtigt, die Vorbehaltsware auch von Dritten auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt brainLUX zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabe-Ansprüche gegen den Dritten ab. In der Rücknahme und in der Pfändung der Vorbehaltsware durch brainLUX liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9 Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel

(1) Der Kunde hat für alle Lieferungen und Leistungen von brainLUX eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

(2) brainLUX gewährleistet die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen und deren Tauglichkeit für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung. Weiter gewährleistet sie, dass der vertraglichen Nutzung der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln wird der Kunde brainLUX bei deren Beseitigung unterstützen, indem er die Mängel konkret beschreibt, brainLUX die zur Mängeluntersuchung und -beseitigung vor Ort erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt und ihr bei Bedarf die Versendung von Produkten ermöglicht. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder sind Mängel durch unsachgemäße Veränderung der Lieferung oder Leistung seinerseits verursacht, trägt der Kunde die Kosten für den dadurch bedingten Mehraufwand. Wird die Nacherfüllung von Lieferungen oder Leistungen durch brainLUX vom Kunden erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, so ist brainLUX von der Gewährleistungspflicht befreit. Gleiches gilt, soweit Lieferungen oder Leistungen von brainLUX nach Vorgaben des Kunden erfolgten und Mängel auf diesen Vorgaben beruhen, die Mangelhaftigkeit der Ausführung von brainLUX aber nicht erkannt werden konnte.

(4) Weist eine Lieferung Mängel auf, hat brainLUX das Wahlrecht, die Mängel kostenfrei zu beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und kostenlos Ersatz bereitzustellen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur angemessenen Minderung des Vertragspreises zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachbesserungen führen nicht zu einer neuen Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der brainLUX oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der brainLUX, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(5) Machen Dritte Rechte an Lieferungen oder Leistungen geltend, so teilt der Kunde dies brainLUX unverzüglich mit. brainLUX wird nach ihrer Wahl den Anspruch abwehren oder die betroffenen Lieferungen oder Leistungen gegen gleichwertige (den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende) austauschen. Wehrt brainLUX die Ansprüche ab, so wird der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von brainLUX anerkennen. Die Kosten für die Abwehr der Ansprüche trägt brainLUX. brainLUX stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, es sei denn, diese beruhen auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Eintritt der Verjährung nach Absatz 4 Satz 5.

(6) Von der Gewährleistung ausgenommen ist die Behebung von Mängeln, die auf einem unsachgemäßen Eingriff des Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten an den Sachen oder der Missachtung von Betriebs- / Montageanleitungen beruhen oder die üblicherweise aufgrund Abnutzung entstehen.

10 Haftung

(1) brainLUX haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von brainLUX, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von brainLUX, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet brainLUX nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Sache eintreten, haftet brainLUX nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(3) brainLUX haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und / oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

(5) Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Installation von einem Partnerunternehmen von brainLUX durchgeführt werden soll, haftet das die Installation ausführende Unternehmen allein für dessen Tätigkeiten; es sei denn, brainLUX trifft bei dem hierdurch eintretenden Schaden ein eigenes Verschulden oder brainLUX hat vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen.

11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle gegenseitig überlassenen Informationen und Dokumente vertraulich zu behandeln und diese Dritten nicht ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind oder dem jeweiligen Vertragspartner zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits bekannt waren. brainLUX ist es gestattet, Lieferungen und Leistungen für den Kunden im Rahmen allgemeiner Werbung oder von Präsentationen unter Wahrung der berechtigten Belange des Kunden darzustellen.

(2) Werden persönliche Daten ausgetauscht und gespeichert, sorgen die Vertragspartner für den erforderlichen Datenschutz.

12 Schlussvorschriften

(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) Anwendung.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg / Bonn, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen stets der Schriftform.